Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Maßnahmen zur Umsetzung der Gleichstellung erarbeitet

30.01.2011 18:39 von Cordula Ungruh

Gutachten zur Gleichstellung von Frauen und Männern überreicht

Das Gutachten der Sachverständigenkommission zum ersten Gleichstellungsbericht an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde am 25. Januar an das Ministerium übergeben. Frauenministerin Kristina Schröder schickte ihren Staatssekretär vor, um es in Empfang zu nehmen. Das Gutachten wurde 2008 von Ursula von der Leyen in Auftrag gegeben.

Die Kommission hat sich an einem Leitbild zur Gleichstellung im Sinne gleicher Verwirklichungschancen orientiert, das sich am Lebensverlauf von Frauen und Männern orientiert. Es werden in verschiedenen Lebensphasen immer wieder Anreize für unterschiedliche (sich gegenseitig ausschließende) Lebensmodelle gesetzt, die es Frauen und Männern schwer machen, das Leben gleichberechtigt zu meistern.

Im Ergebnis sind die folgenden Empfehlungen zuvorderst zu nennen und umzusetzen:

  • Eine Geschlechterquote für Aufsichtsräte und alle Unternehmenshierarchien. Erst wenn eine kritische Masse erreicht ist, wird sich dann die ausgewogene Besetzung von alleine einstellen

  • Ein gesetzlicher Mindestlohn in allen Bereichen. Er stellt eine Entgeltangleichung zumindest in den unteren Lohngruppen sicher

  • Die Individualbesteuerung im Gegensatz zur Ehegattenbesteuerung. Sie unterstützt eigene Erwerbstätigkeit von Ehefrauen.

  • Abschaffung des Ehegattensplittings und der Lohnsteuergruppen III/V. Durch die Lohnsteuergruppen IV/IV mit Faktor werden Frauen auch die berechtigten Rentenanwartschaften zuerkannt.

  • Die Abschaffung der Subventionierung von Minijobs und geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Damit werden die Kosten in die Zukunft geschoben und auf die Gesellschaft abgewälzt, die später die Grundsicherung bezahlt.

  • Weiterentwicklung von Instrumenten zur Messung von Lohnungleichheit

  • Mehrgenerationenhäuser als Kommunikations- und Dienstleistungsdrehscheibe im Pflichtkatalog der Kommunen

  • Zeitsouveränität im Alltag und im gesamten Lebensverlauf. Zeitnot herrscht bei Eltern und in der Erwerbszeit, Zeitwohlstand im Rentenalter.

  • Verbesserte Weiterbildungsmöglichkeiten auch im Erwachsenenalter (Erwachsenen-BAföG), um eine spätere Verbesserung der Rentenanwartschaften zu ermöglichen.

Eine konsistente Gleichstellungspolitik hat gesamtgesellschaftliche Vorteile.

Eine konsistente Gleichstellungspolitik unterstützt individuelle Lebensentwürfe. Die Menschen können sich effektiver einbringen, die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit steigt.

Eine bessere Nutzung aller Talente der Gesellschaft – insbesondere vor dem Hintergrund des Demographiewandels – macht Unternehmen leistungsfähiger. Unternehmen mit Frauen und Männern in den Führungsgremien sind entscheidend effektiver. Das nutzt der Gesamtwirtschaft. Zudem werden die Sozialsysteme durch Beiträge zahlende Frauen und die damit verbundene später geringere Inanspruchnahme durch Frauen gestützt und stabilisiert.

Das Fazit der Kommission:
„Die Kosten der gegenwärtigen Nicht-Gleichstellung übersteigen die einer zukunftsweisenden Gleichstellungspolitik bei weitem.“

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