Resolution Hydraulic Fracturing
21.07.2011 14:07 von Ursula Jasperneite-Bröckelmann
Der Rat der Gemeinde Welver hat am 4. 5. 2011 eine Resolution zum Fracking wegen im Gemeindegebiet Welver erteilter Erlaubnisfelder verabschiedet mit dem Wunsch, dass sich weitere keisangehörige Kommunen beteiligen.
Lippstadt ist mit einem kleinen Gebiet im äußersten Nordwesten von Bad Waldliesborn (Erlaubnisfeld Falke) ebenfalls gebietsmäßig betroffen.
Fracking, die Kurzform von "hydraulic fracturing" ist eine umstrittene Fördermethode zur Gewinnung von Erdgas. Dabei werden Gesteinsschichten durch Wasser aufgebrochen, das mit hohem Druck unter die Erde gepresst wird. Durch die dabei entstehenden Risse soll Erdgas aus Bodenschichten entweichen können, die an sich gasundurchlässig sind. Ein Problem sind die Stoffe, die dem Wasser dabei zugesetzt werden, darunter aggressive Säuren und giftige Korrosionsschutzmittel. Auch das hochgiftige Quecksilber gelangte durch Fracking bereits in Grundwasser und Erdreich. Dies belegen auch Zwischenfälle in Niedersachsen und den USA, wo schon länger Erfahrungen mit dem Fracking gemacht werden.
Die jetzt getroffene Entscheidung des NRW – Wirtschaftsministeriums, Probebohrungen auszusetzen, bis Gutachten zu Fragen des Umwelt- und Wasserrechts vorliegen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dennoch sollte die Stadt schon jetzt die gegenwärtigen technischen Gewinnungsmethoden ablehnen und auf eine Novellierung des Bundesbergrechts drängen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt daher, den in der Anlage beigefügten Resolutionsentwurf zu beschließen. Der Entwurf beinhaltet im Wesentlichen den von der Gemeinde Welver verabschiedeten Text sowie von der dortigen SPD Fraktion vorgeschlagene Ergänzungen mit weiteren Ergänzungen.
1. Der Rat der Stadt Lippstadt beschließt die folgende Resolution und beauftragt den Bürgermeister, den Wortlaut der Resolution im Namen des Rates zu unterzeichnen:
Resolution
Mit großer Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass auch in unserem Lebensraum die Gewinnung von unkonventionellem Erdgas mit dem Verfahren des »Hydraulic Fracturing« durch verschiedene Energieunternehmen beabsichtigt ist. Hierzu wurden bereits ohne Beteiligung der betreffenden Kommunen Erlaubnisfelder erteilt. Das »Hydraulic Fracturing« beinhaltet jedoch nach unseren bisherigen Erkenntnissen ein Gefährdungspotenzial erheblichen Ausmaßes für den Menschen und die Umwelt und wird unter den gegenwärtigen technischen Gewinnungsmethoden abgelehnt. Insbesondere die Regelungen im Bundesbergrecht, die weder Bürgerbeteiligung noch eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, insbesondere der Kommunen, vorsehen, werden bei dieser neuen Ergasgewinnungsmethode der Verpflichtung des Staates und der Kommunen zum Schutz und zur Erhaltung unserer Umwelt nicht mehr gerecht.
Der Rat der Stadt Lippstadt sowie die weiteren Unterzeichnenden fordern daher:
A. Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des »Hydraulic Fracturing« muss der größtmöglichen Sicherheit für Mensch, Natur und Umwelt stets der Vorrang eingeräumt werden.
B. Dazu bedarf es eines transparenten Genehmigungsverfahrens unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Öffentlichkeit und aller Träger öffentlicher Belange.
C. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens bedarf es grundsätzlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
D. Die Erfordernis eines transparenten Genehmigungsverfahrens einschließlich einer zwingenden Umweltverträglichkeitsprüfung gilt bereits für Probebohrungen zum Zwecke des »Hydraulic Fracturing«.
E. Im Falle einer Genehmigung ist ein kontinuierliches Monitoring durch die zuständige Behörde durchzuführen. Die Ergebnisse sind umgehend bekannt zu machen.
F. Im Falle einer Genehmigung ist eine unabhängige Schiedsstelle einzurichten.
G. Die Bundesregierung und der Bundestag werden aufgefordert, das Bergrecht dementsprechend zu ändern.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Resolution an den Petitionsausschuss des Bundestages, die Bundestag vertretenen Fraktionen, die Bundesregierung zu richten und bei der nächsten Bürgermeisterkonferenz den weiteren kreisangehörigen Kommunen vorzustellen und um eine Mitunterzeichnung zu werben.
3. Die gemeinsam unterzeichnete Resolution ist anschließend der Landrätin mit der Bitte zu übergeben, diese an den Regierungspräsidenten sowie an den Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW zwecks Weiterleitung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie weiterzureichen.
Ulla Jasperneite-Bröckelmann
Cordula Ungruh
Holger Künemund